Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die nachfolgenden AGB gelten für alle dem Fotografen erteilten Aufträge. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.
”Lichtbilder” i.S. dieser AGB sind alle vom Fotografen hergestellten Produkte, gleich in welcher Form oder Medium sie erstellt wurden oder vorliegen

Urheberrecht

  1. Dem Fotografen steht das Urheberrecht an den Lichtbildern nach Maßgabe des Urheberrechtgesetzes zu.
  2. Der Fotograf überträgt ein einfaches Nutzungsrecht an den Lichtbildern auf den Auftraggeber. Dieses beinhaltet die nicht kommerzielle, private Nutzung.
  3. Die Übertragung von kommerziellen Nutzungsrechten bedarf einer gesonderten Vereinbarung und Vergütung.
  4. Die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung des Honorars an den Fotografen.
  5. Werden die Lichtbilder weiter veröffentlicht, kann der Fotograf verlangen, als Urheber genannt zu werden.
  6. Für mich (Chiara von Wille, Hochzeitsfotografin) ist es wichtig, Bilder von Hochzeiten zu veröffentlichen, damit
 Kunden sich von der Qualität meiner Arbeiten überzeugen können. Dazu dient das Unterzeichnen einer Einverständniserklärung als Grundlage. Durch diese Erklärung willigen die Auftraggeber ein, dass Chiara von Wille die Bilder im Rahmen der Eigenwerbung nutzen und auf Webseiten und Printerzeugnissen veröffentlichen darf. Diese Einverständniserklärung ist nicht mit einer Vergütung verbunden.
  7. Die Auftraggeber eines Hochzeitsshootings sind insoweit mit der Veröffentlichung einverstanden und werden auch die Gäste
 der Hochzeit darauf hinweisen und deren Einverständnis einholen, dass eine Veröffentlichung der Bilder erfolgen
 kann. Die Auftraggeber versichern, dass sie die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung und Verbreitung der Bilder besitzen und erklären sich selbst damit auch einverstanden. Für 
Ersatzansprüche Dritter wird Chiara von Wille, Hochzeitsfotografin von der Haftung vollumfänglich freigestellt.

Vergütung

  1. Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale berechnet. Die Preise sind Bruttopreise. Es wird keine MwSt. ausgewiesen.
  2. Anfahrtskosten bis 30 km vom Standort der Fotografin sind inklusive. Weitere Anfahrten werden mit einer Pauschale von 30 Cent pro Km in Rechnung gestellt.
  3. Rechnungen sind sofort ohne Abzug zahlbar.
  4. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die Lichtbilder Eigentum des Fotografen.
  5. Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so erhöht sich das Honorar des Fotografen entsprechend dem zeitlichen Mehraufwand.
  6. Eine Anzahlung von 30% des vereinbarten Honorars ist bei Buchung als Kaution innerhalb von 7 Tagen zu errichten. Wird die Anzahlung nicht fristgerecht getätigt, erlischt das Recht auf verbindliche Reservierung.
  7. Sollte die Auftragserteilung vom Auftraggeber innerhalb 3 Tagen nach Unterzeichnung widerrufen werden, so wird generell eine Aufwandsentschädigung von 150,00 Euro fällig.

Haftung

  1. Der Fotograf verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen. Er haftet für entstandene Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Ein über den Materialwert hinausgehender Schadenersatz ist ausgeschlossen.
  2. Der Fotograf haftet für die Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Lichtbilder nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials. Er haftet nicht für Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung der Lichtbilder entstehen.
  3. Der Fotograf ist berechtigt, Fremdlabors zu beauftragen. Er haftet nur für eigenes Verschulden und nur für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten. Über den Materialwert hinausgehender Schadensersatz ist ausgeschlossen.
  4. Für Schäden, gleich welcher Art, anlässlich der Vertragserfüllung haftet der Fotograf für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die er oder seine Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben.
  5. Liefertermine für Fotos sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich von dem Fotografen bestätigt worden sind. Der Fotograf haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
  6. Für Schäden oder Verlust an/von Negativen oder digitalen Bilddaten haftet der Fotograf nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftungshöhe ist generell und in jedem Fall begrenzt auf die geleistete Anzahlung bzw. Rechnungssumme.
  7. Organisation und Ausführung des Auftrags erfolgt mit größter Sorgfalt. Sollte jedoch auf Grund von Umständen, die der Fotograf nicht zu vertreten hat (z.B. plötzliche Krankheit, Umwelteinflüssen, Verkehrsunfall, Verkehrsstörungen etc.) kein Fotograf zu dem vereinbarten Fototermin erscheinen bzw. zu spät eintreffen, kann keine Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden oder Folgen übernommen werden.
  8. Die Versendung von Lichtbildern und Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers.
  9. Die Lichtbilder gelten als mangelfrei angenommen, wenn nicht innerhalb von 7 Tagen schriftlich widersprochen wird.
  10. Dem Auftraggeber ist der Stil des Fotografen bekannt. Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung sind ausgeschlossen.
 Wünscht der Auftraggeber während oder nach der
 Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Der Fotograf behält den Vergütungsanspruch 
für bereits begonnene Arbeiten.

Nutzung und Verbreitung

  1. Der Fotograf ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten an den Auftraggeber herauszugeben. Dies bedarf einer schriftlichen Vereinbarung. Auch in diesem Falle dürfen Datenträger und nur mit vorheriger Einwilligung des Fotografen verändert werden.

Schlußbestimmungen

  1. Erfüllungsort und Gerichtstand für sämtliche Streitigkeiten ist der Geschäftssitz des Fotografen.
  2. Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht.

Gau-Algesheim, 2018